Allgemeine Geschäftsbedingungen SNNTG – Das Festival
§ 1 Allgemeine Hinweise
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorbehalten. Änderungen werden auf der offiziellen Website www.snntg.de veröffentlicht.
Zur besseren Verständlichkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet. Gleichermaßen gemeint ist aber auch die weibliche Form.
Veranstalter ist der „SNNTG e.V.“, in Person vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Arne Mertens, die stellvertretenden Vorsitzenden Marc Schwabbauer, Jonas Kasper, Finn Christoph Derben und den Schatzmeister Luca Assner.
Das Veranstaltungsgelände umfasst v.a. das eigentliche Festivalgelände, das Campinggelände und den Parkplatz. Auf allen Flächen, die Teil der Veranstaltung sind, gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen der Veranstalter und der der angestellten Sicherheits- und Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn Bedenken bestehen die Durchführung der Veranstaltung gewährleisten zu können. Diese Bedenken liegen im Ermessen des Veranstalters.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der auf der Website www.snntg.de dargestellten Inhalte.
Die unautorisierte Verwendung von Logos, Designs und des Vereinsnamens „SNNTG” ist verboten.
Verstöße gegen die AGBs kann der Veranstalter mit einem Ausschluss von der Veranstaltung ahnden.
§ 2 Festivaltickets
Der Besucher, der das Festivalticket erwirbt, stimmt den AGBs durch Bestätigung des AGB-Buttons beim Ticketkauf, sowie durch Abschluss des Bezahlvorgangs zu.
Das Festivalticket ist über die Baumhöfer, Bohmfalk, Buß und Fontes GbR zu erwerben und über die Website www.snntg.de, sowie die Facebookveranstaltung („SNNTG-Das Festival“) verlinkt. Für die Kaufabwicklung gelten die AGBs der Baumhöfer, Bohmfalk, Buß und Fontes GbR.
Es besteht kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht nach Bestätigung des Kaufabschlusses durch den Veranstalter. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst nach Übersendung des personalisierten Festivaltickets an den Besucher.
Eine Überschreibung des Festivaltickets auf etwaige Dritte erfolgt über supportanfrage@111000111.de. In diesem Fall verliert das ursprüngliche Festivalticket seine Gültigkeit.
Der Zutritt zum Festivalgelände und Campingbereich erfolgt nur mit gültigem Festivalticket in Kombination mit einem gültigen Lichtbildausweis oder mit angelegtem, intaktem Festivalbändchen. Der Besucher erhält das Festivalbändchen im Austausch gegen das erworbene Festivalticket durch Vorzeigen eines gültigen Lichtbildausweises.
§ 3 Anreise
Die Anreise zum Festivalgelände kann ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Bus-Shuttle oder dem öffentlichen Nahverkehr erfolgen. Der oder die Abfahrtsorte sind der offiziellen Website www.snntg.de zu entnehmen. Der Veranstalter sichert den Bus-Shuttle sowohl vom offiziellen Parkplatz, als auch in Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zu.
Parksituation
Parken ist nur auf den der Website zu entnehmenden Parkflächen möglich. Eine Anfahrt mit dem Auto zum Campinggelände und dem eigentlichen Festivalgelände ist nicht möglich.
Das Abstellen der Fahrzeuge darf nur an den dafür vorgesehenen Flächen geschehen. Fahrzeuge, die nicht in diesen Flächen parken, werden abgeschleppt. Die entstehenden Kosten werden nicht vom Veranstalter, sondern vom Fahrzeugführer getragen. Dies gilt insbesondere für Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, die unbedingt freizuhalten sind.
Der Fahrzeugführer versichert durch das Parken des Fahrzeuges auf der zur Verfügung gestellten Fläche, dass das Fahrzeug zugelassen und versichert ist und sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Der Parkplatz wird nicht überwacht. Für Verluste oder Schäden am Fahrzeug übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig vom Veranstalter oder des zu ihm gehörenden Personals verursacht werden.
Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
§ 4 Camping
Die Öffnungszeiten des Campinggeländes sind der Website www.snntg.de zu entnehmen.
Das Campen ist ausschließlich mit Zelten gestattet. Fahrzeuge alle Art, insbesondere Autos, Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger, sind auf dem Campinggelände nicht zugelassen.
Der Zugang zum Campinggelände ist nur mit einem gültigen Campingticket oder entsprechendem Festivalbändchen möglich.
Das Aufstellen des Zeltes darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen geschehen. Außerhalb dieser ist das Zelten nicht möglich. Insbesondere sind Feuerwehrzufahrten und Rettungswege freizuhalten. Ein Anspruch auf eine Fläche besteht nicht. Im Zweifel gelten die Anweisungen des Veranstalters und seines Sicherheitspersonals bzw. seiner Ordnungskräfte.
Das Campen außerhalb des Campinggeländes wird vom Veranstalter ausdrücklich verboten.
Auf dem Campinggelände sind unter anderem folgende Gegenstände verboten:
Glasflaschen und andere Glasbehälter. Alle Besucher sind verpflichtet, ggf. mitzunehmende Getränke in PET-Flaschen umzufüllen.
Jegliche Art von Waffen, insbesondere Hieb-, Stich- und Schusswaffen
Jegliche Art von Pyrotechnik
Flüssiger Grillanzünder
Farbbeutel, Sprühfarben, Aerosoldosen und Permanentmarker
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vereinzelt Gepäckstücke auf verbotene Gegenstände zu kontrollieren. Verstöße gegen §4 Abs. (6) ziehen insbesondere einen Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung nach sich (s. auch §1 Abs. (7)).
Die Besucher sind vom Veranstalter dazu angehalten, sich umweltbewusst und rücksichtsvoll gegenüber anderen zu verhalten. Dies gilt insbesondere für die Vermeidung von Müll. Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Die Campingfläche und deren Einrichtungen (insb. sanitäre Anlagen) sind sorgsam zu benutzen.
Das Entfachen von offenem Feuer ist verboten. Die Nutzung von kleinen Gaskochern und Grills ist erlaubt.
Der Veranstalter und deren Sicherheits- bzw. Ordnungskräfte haben die Entscheidungsgewalt auf dem Campinggelände.
Das Graben von Vertiefungen jeglicher Art ist verboten.
Tiere sind auf dem Campinggelände nicht erlaubt.
Der Veranstalter behält sich vor, das Überschreiten von Lärmpegeln durch Soundanlagen o.ä. zu unterbinden.
Der Veranstalter versichert den Besuchern den Zugang zum Campinggelände zu kontrollieren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verluste und Schäden. Ausgenommen davon sind Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig durch den Veranstalter oder sein Personal geschehen.
Personen, die sich ohne ein gültiges Ticket auf das Campinggelände Zutritt verschaffen, können vom Veranstalter angezeigt werden.
§ 5 Festivalgelände
Das Festivalgelände umfasst einen nördlichen und südlichen Bereich und wird durch Einlasskontrollen vom restlichen Veranstaltungsgelände getrennt. Der Besucher ist berechtigt, nur die für das Festivalgelände vorgesehenen Flächen zu nutzen und zu betreten. Das Betreten abgesperrter Zwischenbereiche sowie sämtlicher nicht für die Veranstaltung vorgesehener Gebäude auf dem Gelände des Hannoverschen Straßenbahn-Museums e.V. ist untersagt.
§5 Abs. (1) gilt insbesondere für das dem Festivalgelände angehörigen Straßenbahnsystem. Hierzu zählen neben den Bahnen und Schienen im Besonderen auch die Oberleitungssysteme.
Die Öffnungszeiten des Festivalgeländes sind der Website www.snntg.de zu entnehmen.
Der Zugang zum Festivalgelände ist nur mit einem gültigen Festivalticket oder angelegtem, intaktem Festivalbändchen möglich, sowie einer Eintrittskarte für das Museum des Hannoverschen Straßenbahn-Museums e.V. zu dessen Öffnungszeiten. Bei Verlust wird kein Ersatz gewährt.
Das Festivalgelände obliegt dem Jugendschutzgesetz. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, welche mit einem gesonderten Festivalbändchen ausgestattet werden, dürfen sich ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person bis 24 Uhr auf dem Festivalgelände aufhalten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist das Festivalgelände in Eigenverantwortung zu verlassen. Bei Missachtung erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person das Festivalgelände betreten.
Der Veranstalter und deren Sicherheits- bzw. Ordnungskräfte haben die Entscheidungsgewalt auf dem Festivalgelände.
Unter anderem ist das Mitführen folgender Gegenstände auf das Festivalgelände durch die Besucher verboten:
Glasflaschen und andere Glasbehälter
Lebensmittel
Jegliche Form von Getränken mit Ausnahme von Wasser in Plastikflaschen
Jegliche Art von Waffen, insbesondere Hieb-, Stich- und Schusswaffen
Jegliche Art von Pyrotechnik
Jegliche Art von Rucksäcken oder Taschen, die die Maße eines herkömmlichen Turnbeutels überschreiten
Farbbeutel, Sprühfarben, Aerosoldosen und Permanentmarker
Professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Besucher auf verbotene Gegenstände zu kontrollieren. Verstöße gegen §5 Abs. (6) ziehen insbesondere einen Ausschluss des Besuchers vom Festival nach sich (s. auch §1 Abs. (7)).
Dem Veranstalter und dessen Sicherheits- bzw. Ordnungskräfte obliegt das Recht einzelne Besucher den Zugang zum Festivalgelände zu verweigern oder sie von diesem zu verweisen.
Tiere sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.
Sämtliche Rettungs- und Fluchtwege, sowie Ein- und Ausgänge sind permanent freizuhalten.
Die Besucher sind vom Veranstalter dazu angehalten, sich umweltbewusst und rücksichtsvoll gegenüber anderen zu verhalten. Dies gilt insbesondere für die Vermeidung von Müll. Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Das Festivalgelände und deren Einrichtungen (insb. sanitäre Anlagen) sind sorgsam zu benutzen. Das urinieren außerhalb der dafür vorgesehen und gekennzeichneten Anlagen ist untersagt.
Jegliche Form mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung des Festivalgeländes, sowie dessen Einrichtung und Gegenstände, ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Dies gilt insbesondere für das Inventar des Hannoverschen Straßenbahn-Museums e.V..
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verluste und Schäden. Ausgenommen davon sind Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig durch den Veranstalter oder sein Personal geschehen.
Personen, die sich ohne ein gültiges Festivalticket auf das Festivalgelände Zutritt verschaffen, können vom Veranstalter angezeigt werden.
Der Veranstalter empfiehlt die Verwendung von Gehörschutz (z.B. Ohrstöpsel), um einer möglichen Gesundheitsschädigung durch z.B. Musik vorzubeugen. Der Besucher handelt eigenverantwortlich im Bezug auf etwaige Schäden und seine gesundheitliche Verfassung.
§ 6 Festivalablauf
Die Öffnungszeiten des Veranstaltungsgeländes sind der Website www.snntg.de zu entnehmen.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die dargestellten Inhalte der Künstler. Ihm obliegt es das Programm aus organisatorischen Gründen zu verändern. Es besteht kein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung des Ticketpreises, weder bedingt durch Absagen einzelner Künstler oder Künstlergruppen, noch aufgrund von Programmänderungen.
Es besteht kein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung des Ticketpreises aufgrund von Verlegung oder Absage der Veranstaltung. Bei Verlegung bleibt das Ticket für den Ersatztermin gültig.
Dem Veranstalter obliegt es die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen.
Dem Veranstalter und dessen Sicherheits- bzw. Ordnungskräften obliegt es Bereiche des Veranstaltungsgeländes (Park-, Camping- und Festivalgelände) zu räumen oder zu sperren, sowie den Zugang zu Teilbereichen aufgrund von Kapazitätsgrenzen zu verweigern. Es besteht kein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung diesbezüglich.
Weitere Information sind der Website www.snntg.de, den Aushängen während der Veranstaltung und den Anweisungen der Ordnungskräfte zu entnehmen.
§ 7 Haftungsansprüche
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Verletzungen und Verluste jeglicher Art, insbesondere nicht für gesundheitliche. Ausgenommen sind Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht und Regelungen, zu denen der Veranstalter sich in diesen AGBs verpflichtet. Dieser Absatz gilt ebenso für das Personal des Veranstalters.
Der Veranstalter weist insbesondere darauf hin, dass er nicht garantieren kann, dass auf dem Veranstaltungsgelände keine Gegenstände sind, an denen sich Besucher verletzen können. Damit einhergehend sind auch mögliche Verletzungen, die durch Unwegsamkeiten des Geländes verursacht werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Falls sich Teilabschnitte der AGBs als unwirksam herausstellen, bleiben die restlichen Inhalte der AGBs wirksam.
Impressum (Angaben gemäß § 5 TMG)
SNNTG e.V.
Davenstedter Straße 50
30449 Hannover
Arne Mertens
Marc Schwabbauer
Finn Christoph Derben
Jonas Kasper
Luca Assner
Telefon: +49 176 99808693
E-Mail: info@snntg.de
Website: www.snntg.de
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