AGB’s
1. Veranstalter:
2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Diese AGB gelten zwischen dem/der Käufer*in einer Eintrittskarte („Teilnehmer*innen“) und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt die Teilnehmer*innen mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Teilnehmer*innen und der Veranstalter schließt mit jedem/jeder Teilnehmer*innen einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung.
2.2. Jede*r Teilnehmer*in erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Park- und Campingordnung sowie der Selbstverständniserklärung an.
3. Festivalgelände
Das Monis Rache Festival findet auf dem ausgewiesenen Festivalgelände in Tutow statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird, dazu gehören insbesondere die Gelände vor den Bühnen, das Campingareal und der Parkplatz. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.
4. Einlass; Einlasskontrolle; Campen; Parktickets
4.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Direkt an der Einfahrt zum Campingplatz wird die Karte gegen das Festivalbändchen eingetauscht. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen. Teilnehmer*innen die das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneute Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder beschädigte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.
4.2. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden.
4.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelnen Teilnehmer*innen den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand der Teilnehmer*in, wenn der/die Teilnehmer*in offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat, bzw. offenkundig diese Einstellung verkörpernde Kleidung und Symbole mit sich führt. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
4.4. Eine gültige Eintrittskarte berechtigt in den jeweils ausgewiesenen Zonen auf dem Festivalgelände ab dem 19.07.2017, 18.00 Uhr ohne Aufpreis zum Campen. Das Parken ist kostenlos. Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die StVO. Die Abreise muss bis spätestens Sonntag, dem 23.07.2017 bis 20.00 Uhr erfolgt sein.
5. Hausrecht, Verhaltensregeln; Fotografien und Filmen
5.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Teilnehmer*innen ist es insbesondere untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände
- gefährliche Gegenstände mitzuführen;
- körperliche Gewalt gegen andere Teilnehmer*innen, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben;
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen;
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Teilnehmer*innen nicht freigegeben sind.
5.2. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Bild-, Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
5.3. Teilnehmer*innen, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein*e Teilnehmer*in eine Straftrat wird der Teilnehmer*innen sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
5.4. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Teilnehmer*innen vom Veranstaltungsort, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
6. Eintrittspreis
Die Eintrittspreise können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
7. Bestellung per E-Mail
Die Website von Monis Rache enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer*innen.
8. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht.
9. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
Den Teilnehmer*innen ist bewusst, dass bei Konzerten und Aufführungen, insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Teilnehmer*innen vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, gegebenenfalls Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor der jeweiligen Bühne zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist. Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung bei etwaigen durch Lautstärke induzierten schäden
10. Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton-, Bild/Ton-Aufnahmen der Teilnehmer*innen ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Berichterstattungen in allen Medien, eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bild/Ton-Trägern, sowie für Bewerbung der Veranstaltung und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
11. Absage oder Abbruch der Veranstaltung
11.1. Wird die Veranstaltung abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr, sofern der Abbruch schuldhaft vom Veranstalter verursacht wurde, höhere Gewalt ist hiervon ausgeschlossen.
11.2. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Teilnehmer*innen, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
12. Weitergabe von Tickets
12.1. Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann der Veranstalter die Weitergabe von Tickets einschränken.
12.2. Teilnehmer*innen verpflichten sich und versichern ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (das heißt mit heißt mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Teilnehmer*innen insbesondere
a) Eintrittskarten öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,
b) Eintrittskarten für einen höheren Preis als den bezahlten Preis weiterzugeben.
c) Eintrittskarten an gewerbliche kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
d) Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen.
12.3. Sollte der Veranstalter feststellen, dass die Teilnehmer*innen gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziff. 13 verstoßen hat, kann der Veranstalter die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entweder … den Zutritt zum Festivalgeländer verweigern bzw. ihn vom Festivalgelände verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Teilnehmer*innen gegenüber verweigern, ein _Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen Ziff. 12 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 2.500,00 € fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche von Veranstalter wegen des Verstoßes anzurechnen.
12.4. Eine private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gründen insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Teilnehmer*in ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 12 vorliegt.
13. Information
Der Veranstalter informiert ausführlich über Anreise, Campingbeginn, Ausweichmöglichkeiten etc. im Verhaltenscodex, der auf http://static.monisrache.wtf abrufbar ist. Generell ist die Park- und Campingordnung einzuhalten.
14. Aggregate
Aggregate sind auf dem Festival-Campingplatz nicht zugelassen, für etwaige schäden durch das benutzen dieser haften die Teilnehmer*innen.
15. Müll
Müllablagerungen (speziell Sperrmüll, Wohnungseinrichtungen usw.) jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht. Müllsäcke werden vom Veranstalter bereitgestellt und sind an den dafür vorgesehenen Müllsammelstationen, die im Geländeplan eingezeichnet sind, abzugeben.
16. Behinderung von Einsatzkräften
Die Teilnehmer*innen haben ihre Fahrzeuge so abzustellen und ein eventuelles Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachten Teilnehmer*innen diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete und angemessene Maßnahmen auf Kosten und Risiko der Teilnehmer*innen umzustellen.
17. Parkflächen
Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Teilnehmer*innen oder sonstige Dritte entstehen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Teilnehmer*innen oder sonstige Dritte entstehen. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Flächen genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen außerhalb der ausgewiesenen Flächen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen obliegt es dem Veranstalter den handelnden Personen die Teilnahme zu untersagen und sie des Geländes zu verweisen
18. Campingflächen
Die Campingflächen sind nur für Festival-Teilnehmer*innen mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte ist nicht möglich!
19. Beim Zutritt zum Festivalgelände behält sich der Veranstalter vor eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchzuführen. Der Ordnungsdienst ist bemächtigt, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Teilnehmer*innen vorzunehmen. Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden.
20. Verbotene Gegenstände
Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten: Tiere, Waffen jeglicher Art, CS Gas, Pfefferspray, brennbare Flüssigkeiten, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Himmelslaternen, lärmerzeugende Gegenstände, Fahnenstangen, Druck- und Flüssiggase, offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellungen repräsentierende Kleidung und Symbole, kommerzielle Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
21. Hausrecht
Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie die Park- und Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
22. Programmänderung
Im Falle von wesentlichen Programmänderungen, wie z. B. der Streichung einzelner Konzerte oder Aufführungen aus dem Programm, haben die Teilnehmer*innen keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind von Teilnehmer*innen hinzunehmen.
23. Jugendschutz
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, dies beinhaltet auch das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, zu dem auch der Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken zählt. Kinder zwischen 0 und einschließlich 6 Jahren haben keinen Zutritt auf das Konzertgelände. Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Teilnahme untersagt
24. Haftung
24.1. Der Veranstalter haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
24.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer*in vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“) ist die Haftung von Veranstalter auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
24.3. Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom Veranstalter übernommen Garantie für die Beschaffenheit oder für das vom Veranstalter übernommene Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
24.4. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
25. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem die Teilnehmer*innen als Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
26. Gerichtsstand
Bei Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Veranstalter, wenn die Teilnehmer*in Kaufmann oder die Teilnehmer*in eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder die Teilnehmer*in keinen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder die Teilnehmer*in ihren Wohnsitz/Besitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klagerhebung der Wohnsitz/Sitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der Teilnehmer*in nicht bekannt ist.
27. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
28. Die Selbstverständniserklärung ist unabdingbarer Bestandteil der AGBs.
29. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Zwille Kulturrachen GmbH
Letteallee 92
13409 Berlin
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www.monisrache.wtf
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